Organisatorisches

Ärztliche Überweisung

Bevor Sie mit Ihrem Kind zu einer physiotherapeutischen Behandlung kommen, benötigen Sie eine "Verordnung zur Physiotherapie" von Ihrem Facharzt bzw. Hausarzt. Dieser soll Auskunft über die Diagnose, die Therapiefrequenz und die Therapiedauer geben. Bei Überweisung zu einem Hausbesuch muss der Schein chefärztlich bewilligt werden.

 

Therapieablauf

In der ersten Einheit erstelle ich einen physiotherapeutischen Befund, der die Basis für die Therapieplanung darstellt. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind legen wir Ziele fest, die im Rahmen der Therapie erreicht werden können. Die Therapie wird individuell an das Kind und an seine Bedürfnisse angepasst.

 

Kosten

Da ich einen Kassenvertrag mit der Oögkk habe, werden für PatientInnen der OÖGKK sowohl für ambulante, als auch für mobile Physiotherapie GÄNZLICHE KOSTEN ÜBERNOMMEN. Es ist kein Selbstbehalt zu bezahlten.

Für PatientInnen anderer Krankenkassen kann ein kassenabhängiger Selbstbehalt anfallen.